Erhöhung der MWST-Sätze ab 01.01.2024
Mit der Abstimmung vom 25. September 2022 hat das Schweizer Volk entschieden, die Mehrwertsteuersätze anzupassen. Auf den 1. Januar 2024 erhöhen sich die MWST-Sätze nun folgendermassen:
- Normalsatz: 7.7% => neu 8.1%
- Reduzierter Satz: 2.5% => neu 2.6%
- Sondersatz: 3.7% => neu 3.8%
Durch die Erhöhung der MWST-Steuersätze verändern sich auf 1. Januar 2024 natürlich auch die Pauschalsteuer-Sätze (PSS). Wir haben deshalb die neue Listen für die Pauschalsteuersätze ab 01.01.2024 auf unserer Homepage unter den Arbeitshilfen aufgeschaltet. Sie finden wie gewohnt auf den PSS-Listen in der ersten Spalte die alten PSS (2018-2023) und in der letzten Spalte dann die neuen PSS (ab 01.01.2024).
Denken Sie daran, dass ab 01.01.2024 die neuen MWST-Sätze auf Ihren Belegen ausgewiesen (Kassenbelege, Rechnungen, etc.) werden müssen. Starten Sie genug früh mit der Umstellung in Ihrer Buchhaltung (Anpassung Steuercodes, etc.) und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihren Lieferanten auf (z.B. Programmierer Registrierkassen).
Nach der Revision ist vor der Revision
Wichtige Tipps und Tricks für eine effiziente Revision
☑️ Die meisten Revisionsstellen arbeiten digital. Speichern Sie Ihre Unterlagen direkt online auf dem entsprechenden Revisionsportal (falls vorhanden) oder halten Sie die Unterlagen auf einem Speichermedium bereit (z.B. UBS-Stick)
☑️ Erstellen Sie die Saldonachweise so, dass auf einen Blick ersichtlich ist, wie sich der Saldo des entsprechenden Kontos zusammensetzt. Speichern Sie auch eventuelle Zusatzdokumente dazu ab
☑️ Stellen Sie sicher, dass die für den Jahresabschluss relevanten Mitarbeiter am Revisionstag bei Fragen zur Verfügung stehen
☑️ Nutzen Sie die Gelegenheit und fragen Sie bei allfälligen Unklarheiten oder speziellen Themen am Revisionstag nach
Eine Revision ist nicht «nur» eine Prüfung, sie soll dem Unternehmen einen Mehrwert bringen. Nutzen Sie diese Chance!
Was sind eigentlich Schwankungsfonds?
Die meisten Kantone haben im Rahmen der Finanzierung von Institutionen im Bereich IVSE von der betrieblichen Defizitgarantie zum subjektorientierten Pauschalsystem umgestellt. Danach erhalten die sozialen Einrichtungen Pauschalen zur Deckung der Kosten. Mit diesem System kommt es in der Regel zu Differenzen zwischen den erhaltenen Pauschalbeiträgen und den tatsächlich angefallenen Kosten. Falls Überschüsse zu Gunsten der sozialen Einrichtung entstehen, sind diese in ihrer Bilanz dem Schwankungsfonds zuzuweisen. Somit zeigt ein passiver Schwankungsfonds in der Bilanz Überschüsse aus vergangenen bezahlten Pauschalbeiträgen.
Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen, je nach kantonalen Vorgaben.
Kostenrechnungszeit – ein paar Tipps
📝Aktuell ist wieder Kostenrechnungs-Zeit
Hier ein paar wertvolle Tipps:📍 Mittels Button «KoRe importieren» besteht die Möglichkeit Daten der letztjährigen Kostenrechnung automatisch ganz bequem zu übernehmen
📍 Der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen beträgt 1.25% (gemäss BWO per 01.01.2022)
📍 Denken Sie daran die kalkulatorischen Anlagenutzungskosten entsprechend geltend zu machen
📍 Die Veränderung der stillen Reserven darf nicht in der Kostenrechnung berücksichtigt werden und ist sachlich abzugrenzenDie neuen MWST-Listen sind online
Das neue Aktienrecht
Nach über 20 Jahren ist das neue Aktienrecht per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang haben sich ebenfalls viele Gesetzesartikel geändert, welche nicht direkt einer Aktiengesellschaft zugeordnet werden können. So ergeben sich auch für die Alters- und Pflegeheime sowie die Institutionen für Menschen mit Behinderung Anpassungen, welche teilweise bereits für den Abschluss des Geschäftsjahres 2022 zu beachten sind.
Das neue Schweizer Datenschutzrecht
Das neue Schweizer Datenschutzrecht (DSG) wurde im Herbst 2020 vom Parlament verabschiedet und tritt nun definitiv per 1. September 2023 in Kraft. Es hat sich an das Europäische Datenschutzrecht (DSGVO) angenähert. Mit den Anpassungen für die Alters- und Pflegeheime wie auch die Institutionen für Menschen mit Behinderung bedeutet dies umfassende organisatorische Anpassungen.
Das Datenschutzrecht bezieht sich hauptsächlich auf die personenbezogenen Daten (Daten über Klienten und das Personal) und nicht auf Zahlen in der Buchhaltung.
Neuerungen 2023 KMU
Arbeitsrecht
ALV-Solidaritätsprozent entfällt per 1. Januar 2023. Somit müssen alle Arbeitnehmenden nur noch für Erwerbseinkommen bis CHF 148’200 pro Jahr ALV-Beiträge entrichten (zusammen mit dem Arbeitgeber 2.2%). In den letzten Monaten hat der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung genug Kapital aufbauen können, um die auf dem übersteigenden Jahreseinkommen erhobenen Beiträge wieder streichen zu können.
BVG Mindestjahreslohn CHF 22’050.00 und Koordinationsabzug CHF 25’725.00 ab 01.01.2023.
Handlungsfelder der Zukunft
Was sich in zwei Pandemiejahren beschleunigt hat. Und was auf die Institutionen jetzt zukommt.
Die «Blackbox Corona» hat neue Stossrichtungen diktiert. Vereinzelte Trends wurden beschleunigt. Ältere Menschen werden künftig noch aktiver, wertorientierter und qualitätsbewusster leben und generationengerechter wohnen. Für eine solche Zukunft entwickelt die terzStiftung mit ihrem Partnernetzwerk Strategien, Konzepte und praxisnahe Lösungsvorschläge. Der vorliegende Flyer ist entstanden aus Einblicken unserer Partner in die Praxis und Anregungen einzelner Institutsleitungen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder darauf, Antworten zu liefern. Er möchte Fragen aufwerfen und die individuelle Auseinandersetzung mit den zentralen Herausforderungen anregen.
News-Archiv2022-12-05T17:28:24+01:00